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Tagebau Turów

© AdobeStock I Fotokon

Die polnische Kanzlei GFP (Goliński, Fic, Piotrowska) wurde durch die Sächsische Staatsregierung beauftragt, ein Gutachten über die polnische Rechtslage in Bezug auf den Braunkohletagebau Turów zu erstellen. Das Gutachten wurde in polnischer Sprache verfasst und von der Kanzlei ins Deutsche übersetzt.

Der erste Teil des Gutachtens legt die allgemeinen Anforderungen des polnischen Bergbau-, Raumplanungs- und Umweltrechts dar. Der zweite Teil des Gutachtens nimmt eine rechtliche Einordnung des Verfahrens um den Braunkohletagebau Turów vor.

 

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