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Aufbau der EU

Flagge der Europäischen Union © Fotolia

Als politisches System ist die Europäische Union einzigartig. Sie ist kein lockeres Bündnis zwischen Staaten und auch kein Bundesstaat. Die Europäische Union ist ein Staatenbündnis, das aktuell aus 27 Staaten besteht, die gemeinsam Entscheidungen für die Zukunft Europas treffen.

Das politische System der EU gründet sich auf den Vertrag über die Europäische Union. Dieser wurde am 07. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet, trat am 01. November 1993 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2001 durch den Vertrag von Nizza erneuert. Die EU entwickelt sich stetig weiter und vergrößert sich. Deshalb werden immer wieder Reformen nötig, wie jüngst mit dem Vertrag von Lissabon.

Die EU arbeitet teilweise supranational, d.h. die einzelnen Staaten der EU haben in bestimmten Bereichen Kompetenzen an das Bündnis abgegeben, um gemeinsam innerhalb Europas agieren zu können.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission treffen verbindliche Entscheidungen für alle Mitgliedsstaaten, die auch erheblichen Einfluss auf die jeweilige nationale Politik und Gesetzgebung haben können. Aber europäische Politik bedeutet auch den permanenten Ausgleich von nationalen und Gemeinschaftsinteressen in der EU.

Zum Vertrag von Lissabon:

Nach den Verträgen von Paris (1951) und Rom (1957) haben sich die EU-Organe kontinuierlich weiterentwickelt.

Drei Organe, das »institutionelle Dreieck«, bestimmen die EU:

  • das Europäischen Parlament (Vertretung der europäischen Bürger)
  • der EU-Ministerrat (Vertretung aller staatlicher Regierungen)
  • die Europäische Kommission (Organ für die gemeinsamen europäischen Interessen)

Die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für die Entwicklung der EU werden durch den Europäischen Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) auf deren Gipfeltreffen festgelegt.

Diese Organe werden durch den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof ergänzt. Daneben bestehen zwei Organe mit beratender Funktion: Der Ausschuß der Regionen (AdR) sowie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss. Im AdR ist Sachsen vertreten.

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