Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Berechtigt zur Teilnahme an #saxorail sind junge Erwachsene, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts mindestens 18 Jahre alt sind und während des gesamten Reisezeitraums (01.03.2025 bis 31.10.2025) nicht älter als 27 Jahre sind.
- Ein bestimmter Anteil an den zu verlosenden Tickets wird für Auszubildende reserviert. Um an der Sonderverlosung für Auszubildende teilzunehmen, muss im Anmeldeformular das passende Feld angekreuzt werden. Zusätzlich zu den im Artikel 1 genannten Konditionen müssen Auszubildende während des Reisezeitraums 2025 eine Berufs-(fach)schule im Freistaat Sachsen besuchen, bzw. ihr Abschlusszeugnis 2025 erhalten.
- Der Hauptwohnsitz muss sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Freistaat Sachsen befinden.
- Jede Person darf sich nur einmal pro Programmjahr bewerben.
- Die Person darf bis zum Zeitpunkt der Bewerbung bisher kein Interrail-Ticket bei #saxorail oder vergleichbaren Programmen z.B. beim EU-Programm „DiscoverEU“ gewonnen haben. Dies gilt auch für Personen, die als Reisepatner/in im Rahmen Saxorail bereits ein Ticket gewonnen haben.
Wichtiges über das #saxorail-Programm:
- Die Tickets werden vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verlost.
- Verlost werden Interrail-Tickets, mit denen Ihr innerhalb eines Monats an sieben Tagen durch ganz Europa reisen könnt. Reisezeitraum ist vom 1. März bis 31. Oktober 2025.
- Ihr könnt bei der Anmeldung auswählen, ob Ihr Euch für ein oder zwei Tickets (das zweite Ticket für eine/n Reisepartner/In) bewerbt. Im Falle eines Gewinns werden dann entsprechend ein bzw. zwei Tickets ausgegeben.
- Es wird außerdem ein Reisekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro pro Person bezahlt, d.h. Euer/Eure ausgewählte/r Reisepartner/in erhält ebenfalls einen Reisekostenzuschuss. Vor der Reise werden 200 Euro ausgezahlt, nach Einreichen von Fotos der Reise, ggf. Posts auf Social-Media-Kanäle sowie eines Reiseberichts werden die restlichen 50 Euro ausgegeben. Das Recht, den Reiskostenzuschuss zu behalten, steht unter der Bedingung, dass die Reise auch tatsächlich angetreten wird. Wird die Reise nicht angetreten, obwohl der Reisekostenzuschuss bereits (teilweise) gewährt wurde, ist dieser an das SMJusDEG zurückzuzahlen.
- Wir möchten Eure Reise miterleben! Als Gewinnerinnen und Gewinner verpflichtet ihr euch mit der Teilnahme, Eure Reise durch mindestens drei Fotos und drei Beiträge für Social Media, mit dem Hashtag #saxorail oder einen kurzen Reisebericht (mindestens eine DIN A4-Seite) zu dokumentieren. Diese stellt ihr dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung (siehe auch Datenschutzerklärung).
- Wir freuen uns, wenn wir Euch während Eurer Reise virtuell begleiten dürfen und ihr dafür das Sächsische Europaministerium (SMJusDEG) auf der Reise bei Instagram markiert (@smjusdeg) und unseren Hashtag #saxorail nutzt.
- Sollten Fotos und Social-Media-Beiträge bzw. der Reisebericht bis zwei Wochen nach Abschluss eurer Reise nicht an die Saxorail – E-Mail Adresse eingereicht worden sein, behält sich das SMJusDEG vor, den Reisekostenzuschuss und den Wert der beiden Tickets zurückzufordern.
- Vor Antritt der Reise findet ein für alle Gewinnerinnen und Gewinner sowie für den/die Reisepartner/in verpflichtendes, eintägiges Vorbereitungsseminar voraussichtlich in Dresden, Chemnitz oder Leipzig statt. Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Standorte angeboten. Die Gewinnerinnen und Gewinner dürfen die Reise nur nach der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar antreten. Wird die Reise ohne vorheriger Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar angetreten, behält sich das SMJusDEG vor, den Reisekostenzuschuss und den Wert der Tickets zurückzufordern. Außerdem haben alle Gewinnerinnen und Gewinner die Möglichkeit der Teilnahme an einem Nachbereitungstreffen, das dem Erfahrungsaustausch, Vernetzen und dem Sammeln von Reisetipps dient.
Ablauf und Zeitplan des #saxorail-Programms:
- Die Bewerbungsphase ist vom 15. September bis 15. Oktober 2024.
- Die Mitteilung über den Gewinn erfolgt Anfang November 2024 per E-Mail.
- Nach Gewinnmitteilung habt Ihr zehn Tage Zeit uns zurückzumelden, ob Ihr den Gewinn annehmt, und mit wem Ihr reisen möchtet. Die Daten der Reisepartner/innen müssen ebenfalls dem SMJusDEG mitgeteilt werden. Überlegt am besten schon bei der Anmeldung, mit wem Ihr am liebsten reisen möchtet. Die Rückmeldung erfolgt durch den in der Email enthaltenen Link und mittels eines auszufüllenden Formulars.
- Haben wir nach zehn Tagen keine Rückmeldung erhalten, führt dies leider zum Ausschluss vom Wettbewerb und das Ticket/die Tickets werden an eine andere Person verlost. Im Streitfall ist der Zugang der Rückmeldung beim SMJusDEG von der bzw. dem Teilnehmenden nachzuweisen.
- Der Reisebericht und die Fotos sind bis zwei Wochen nach Reiseende, spätestens aber bis zum 30. November 2025 an saxorail@europa.sachsen.de einzureichen. Danach kann der zweite Teil des Reisekostenzuschusses nicht mehr ausgezahlt werden.
Allgemeines:
- Alle Teilnahmebedingungen, mit Ausnahme der Verpflichtung, einen eigenen Reisebericht zu erstellen und eigene Fotos einzureichen, gelten auch für die Reisepartnerin bzw. den Reisepartner. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die Voraussetzungen der Teilnahme (Alter, Wohnsitz, nur einmalige Bewerbung und kein Gewinn eines vorherigen Tickets). In begründeten Ausnahmefällen kann bei Mitteilung über den Ticketgewinn beantragt werden, dass die/der Reisepartner/in die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen muss.
- Die Tickets dürfen nicht veräußert werden. Eine Erstattung bzw. Auszahlung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
- Eine Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von #saxorail.
- Das SMJusDEG bzw. der Freistaat Sachsen haftet für entstehende Schäden nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragsverpflichtung ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung die Teilnehmende oder der Teilnehmende vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt das SMJusDEG bzw. der Freistaat Sachsen keinerlei Verantwortung oder Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Reise durch Dritte entstehen. Jede/r Reisende ist selbst dafür verantwortlich über gültige Reisepapiere (z. B. Personalausweis, Reisepass) zu verfügen und sich über gegebenenfalls geltende Reiseeinschränkungen bzw. Reisevorschriften zu informieren und diese zu erfüllen. Das SMJusDEG übernimmt keinerlei Haftung, falls die Reise z.B. aufgrund der oben genannten Gründe nicht stattfinden bzw. fortgesetzt werden kann. Außerdem sind die Reisenden selbst dafür verantwortlich, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland (beispielsweise Kranken- und Unfallversicherung) zu kümmern. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.