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Sachsen in der Europäischen Union

Sachsen und seine Bürgerinnen und Bürger sind von vielen grundlegenden Entscheidungen über die Weiterentwicklung der EU direkt oder indirekt betroffen. Um die Ziele der sächsischen Europapolitik zu erreichen, kann der Freistaat verschiedene Wege nutzen. Für die Vertretung der Interessen des Freistaates Sachsen gegenüber der Europäischen Union stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • über den Bundesrat
  • über die Konferenz der Europaministerinnen und -minister (EMK)
  • über die sächsischen Abgeordneten im EU-Parlament
  • über den Ausschuß der Regionen (AdR)
  • über die Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union in Brüssel.

Vertretung bei der Europäischen Union

Sachsen Verbindungsbüro Brüssel

In der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union, das zum Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gehört, arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen sächsischen Fachministerien. (© Sächsische Staatskanzlei)

Mitwirkung über den Bund

 Das Bild zeigt das Gebäude des Bundesrates

Der Freistaat kann über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz seinen Einfluss in Europa ausüben. (© Bundesrat)

Abgeordnete im EU-Parlament

 Das Bild zeigt das Parlamentsgebäude der Europäischen Union

Sächsische Vertreter im Europäischen Parlament und ihre Aufgaben und Ämter. (© Europäisches Parlament)

Sachsen in den Institutionen

 Das Bild zeigt das Gebäude des Ausschusses der Regionen

Sächsische Vertreter arbeiten in verschiedenen europäischen Gremien und bewegen Europa mit. (© European Union, Nuno Rodriguez)

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