25.03.2021

Europäisches Parlament: 1 Juni als Deadline zur Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus

Euroscheine und Euromünzen frei auf einer Oberfläche verteilt
© AKhodi / AdobeStock

Das Europäische Parlament fordert mit einem am 25. März 2021 gefassten Beschluss die Europäische Kommission auf, den zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Rechtsstaatsmechanismus schnellstmöglich anzuwenden. Der Mechanismus soll verhindern, dass EU-Gelder missbräuchlich durch EU-Regierungen verteilt werden, die sich nicht an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Das Europäische Parlament setzt in seiner Resolution eine deutliche Deadline: den 1. Juni 2021. Sollte sich die Arbeit der Kommission bis dahin weiter verzögern, wird das EU-Organ vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Die Ankündigung rechtlicher Schritte durch das Europäische Parlament soll die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in der gesamten EU gewährleisten. Auch die EU-Bürger:innen sollen vor den Auswirkungen von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geschützt werden.

Der so genannte Rechtsstaatsmechanismus war im Dezember 2020 vereinbart worden. Anschließend ist er, im Rahmen einer politischen Erklärung des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, in der Praxis ausgesetzt worden. Der neue Rechtsstaatlichkeitsmechanismus sei aufgeschoben worden. Zunächst müsste der Europäische Gerichtshof über diesen entscheiden und die Kommission Leitlinien zu seiner Anwendung annehmen. Polen und Ungarn hatten daraufhin eine Klage gegen die Verordnung beim Gerichtshof eingereicht.

Die Kommission hat angekündigt, mit der Umsetzung der Verordnung zu beginnen, wenn sie die entsprechenden Richtlinien zur Anwendung des Mechanismus vorbereitet habe. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Auch dieses solle in den Richtlinien berücksichtigt werden.

Zum Text der Verordnung

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